nach Stephan Bammer (2007)
Über die Art und Weise der Besiedelung des Isarwinkels gibt es mehrere verschiedene Ansätze und Deutungen. Folgende Schwierigkeiten lassen großen Spielraum für Schlussfolgerungen:
- Sowohl das Grafengeschlecht der Andechser als auch jenes der Ebersberger werden als Inhaber der Oberherrschaft im Isarwinkel um die Jahrtausendwende angeführt.
- Als große Schwierigkeit besteht die große Nähe – sowohl zeitlich als auch namentlich und örtlich – der beiden Herrschaftssitze Höhenberg (Hechenberg) und Hohenburg.
- Wurde der Isarwinkel im Auftrag des Klosters Tegernsee gerodet und Hohenburg deshalb als Tegernseer Lehen? Oder ist Hohenburg als eigene Herrschaft der zuvor in Tegernseer Diensten stehenden Ministerialen zu betrachten und die Urbarmachung des Isarwinkels von diesen unabhängigen Hohenburger Herrschern ausgegangen?
Schließlich ist auch die Art und Weise des Untergangs des Hohenburger Geschlechts nicht eindeutig geklärt. Nach dem Tod des letzten Inhabers findet nämlich eine Spaltung des Isarwinkels in das Landgericht Tölz und die Hofmark Hohenburg statt.
Die ältesten Erwähnungen (um 970) eines Ministerialengeschlechts im bayerischen Oberland betreffen einen in Ebersberger Urkunden genannten Zeugen namens Richer, der mit dem Zusatz „de Hohinperc“ näher bezeichnet wurde. Der Zusatz bezieht sich aber wahrscheinlich auf die Burg Höhenberg (Hechenberg) rechts der Isar unterhalb Tölz.
Nach bisherigem Erkenntnisstand kann die Familie von Thann als Gründer Hohenburgs um 1100 angesehen werden. Möglicherweise waren sie Ministerialen von Andechser Grafen.
Im Gegensatz dazu leitete Katzameyer die Besiedelung des Isarwinkels vom Statthalter der Grafen von Ebersberg auf der Burg Höhenberg ab. Er nimmt weiter an, dass gegen Mitte des elften Jahrhunderts Verwandte der Höhenberger auf einem Tegernseer Ministerialensitz in Thann bei Hartpenning saßen. Die beiden Burgherren, Richer von Höhenberg und Udalschalk von Thann, könnten Brüder gewesen sein. Als Hintergrund der Entstehung der Hohenburg führte Katzameyer dabei die Möglichkeit der Herrschaftserweiterung durch Rodung an.
Die frühesten Erwähnungen Hohenburgs ergeben sich aus den Benennungen verschiedener Mitglieder der in Thann residierenden Familie. Da die damaligen Inhaber von Herrschafts- oder Verwaltungssitzen bei einem Ortswechsel ihre Zunamen anpassten, kann man aus den Namenswechseln die Ortsveränderungen herauslesen:
- von 1091 bis 1102 benannten sie sich noch nach Thann,
- ab 1110 führten sie den Zunamen ‚de Hohenpurch’.
Deshalb sollte man nach Katzameyer nicht auf ein wesentlich früheres Gründungsdatum der Hohenburg spekulieren.
Die Existenz einer Tegernseer Turmburg, der Neuburg (vulgo Pföderlburg, überlieferte Ortsbezeichnung Schellenburg), auf der anderen Seite der Isar, spricht für die Unabhängigkeit der Hohenburger. Warum sollten zwei Tegernseer Sitze notwendig gewesen sein? Auch die Verfügungen über den Besitz Hohenburgs bei späteren Erbfällen deuten darauf hin, dass die Herrschaft Richers Privateigentum war.
Irmgard von Hohenburg, eine Tochter des Burgherrn Gebhards, hat Heinrich von Döllnitz geheiratet. Dadurch ist Heinrich der Besitz Hohenburgs laut Katzameyer in genau dem Umfang der späteren Hofmark zugefallen. Heinrich nannte sich dann, Tolnzar de Hohenburg’. Bereits mit der nächsten Generation Tölzer starb 1261 auch das Hohenburger Geschlecht aus.
An die Frage, ob Hohenburg vom 11. bis Mitte des 13. Jahrhunderts Tegernseer Lehen oder Privateigentum war, schließt sich nach dem Aussterben der Hohenburg-Tölzer die Frage an, ob der Herzog von Bayern, an den Mitte des 13. Jahrhunderts unzweifelhaft Tölz gefallen war, den Hohenburger Bereich selbst nur als Lehen erhalten hatte oder ob es einen anderen Grund gab, weshalb Hohenburg nicht in das Landgericht Tölz eingegliedert worden ist?
Fakten sind:
Tölz wurde ein Landgericht, also eine Verwaltungseinheit des Bayerischen Landesterritoriums.
Hohenburg aber wurde als Lehen an den Ritter Konrad von Egling vergeben, musste ab da Rittersteuern zahlen und wurde erst 1677 unter Joh. Wilhelm von Hörwarth aus dem Lehensverband entlassen.