Das Herrschaftsgebiet der Hofmark Hohenburg

Jahrhundertelang erstreckte sich die Hofmark Hohenburg nur auf der Ostseite der Isar. Erst Anfang des 18. Jahrhunderts gab es größere Veränderungen, als Ferdinand Joseph Hörwarth 1715 seine Güter Forsten- und Poschetsried (daraufhin Fürstenried) an Kurfürst Max Emanuel verkaufen musste.
Dafür erhielt er eine jährliche Rente von knapp 1000 Gulden und die bis dahin zum Landgericht Tölz gehörenden Gebiete Wegscheid und Schlegldorf, das sogenannte „Oberwackersberger Viertel“.

  • Ab diesem Zeitpunkt wurden diese links der Isar gelegene Gebiete als „neue Hofmark“ bezeichnet.
  • Das ursprüngliche hofmärkische Gebiet rechts der Isar hieß fortan „alte Hofmark“.
  • Das Gebiet der alten und neuen Hofmark zusammen entspricht im Westen, Norden und Osten den Grenzen der heutigen Gemeinde Lenggries.

Die „alte Hofmark“ und ihre Grenzen

Im Jahr 1294 vergab Herzog Rudolf der Stammler Hohenburg als Lehen an den Ritter Konrad von Egling. Etwas früher war Tölz in einen landesherrlichen Verwaltungsbezirk umgewandelt worden. Das Landgericht Tölz erstreckte sich links der Isar, an Hohenburg mit Lenggries, Anger und Winkl vorüber, bis ins Faller Tal.
Rechts der Isar lag das Hohenburger Herrschaftsgebiet, mit den folgenden Grenzen:

  • Osten: eine lange Landgrenze mit dem Klostergericht Tegernsee im Gebirgswald
    Diese Grenze war schwieriger zu bestimmen und zu überwachen als die Wassergrenzen. Sie scheint sich aber in ihrer Ziehung seit 1450 nicht wesentlich geändert zu haben. Als markante Punkte werden genannt:

Puechertskhögl, Ursprung des Steinbachs, Schweinsberg, Vockherstain, wilder Graben, Pernau, Ochsenkamp, das Städle, Hoheplatten, Ransstein, Praisleckh, Schlifbach, Sulvenstein, Hohenwieseralpe, die mittere Putten, Ursprung der Röttenpäch, Walach.

  • Süden: die Walchen
    Den genaueren Verlauf gibt eine Grenzbeschreibung von 1606 wieder:

     „[…] u. währt bis an die Walchenbruk; allda scheidet sich das Landgericht [Tölz] (Anm. Pfund) u. die Hofmark […].“

  • Westen: die Isar

  • Norden: der Steinbach

    Über die Jahrhunderte kam es, besonders hier, immer wieder zu Streitfällen mit dem Landgericht Tölz, wegen der althergekommenen gemeinschaftlichen Holznutzung in den Wäldern des „Steinbachgebirges“

Von etwa 1560, aus der Zeit des Hofmarksherrn Dionys von Schellenberg, stammt die folgende Beschreibung des Gerichtsbereichs in seinen Grenzen:

„Dionys von Schellenberg zu Hohenburg hat eine Hofmark daselbst samt einem großen Dorf Lenngries genannt, welche mit ihrem gezirk scheiden drei wasser, das erste die walchen gegen mittag, das ander die Isar gegen die nacht u. das dritte der Steinbach gegen Mitternacht. Gegen Sonnenaufgang mit dem gebürg da grenzt er mit der Grafschaft Tirol u. dem Herrn Prälaten des Gotshaus Tegernsee“ (Pfund).


Die „neue Hofmark“ und ihre Grenzen (ab 1715)

  • Im Osten des neuen Hofmarksgebietes grenzte die Isar an die alte Hofmark.
  • Im Norden war der Arzbach die neue natürliche Grenze zum Landgericht Tölz.
  • Im Westen bilden, im Verlauf von Arzbach nach Süden, folgende markante Punkte die Grenze: Längental-Alm, Probstenwand, Achselköpfe, Schwarzenbach, Letten, Jachen, Brandkopf, Rehgraben-Alm, Hoher Zwiesler und Schronbach.
  • Im Süden triff man am Sylvenstein wieder auf die Isar.

Grund- und Gerichtsuntertanen

Auf einer Karte kenntlich gemacht, welche Güter zur Hofmark Hohenburg und welche zu anderen Herrschaften gehörten, wäre der Isarwinkel ein vielfarbiges, kleinstteiliges Mosaik. Viele Gaißacher und links der Isar gelegene Güter zählten zum Grundbesitz der Hohenburger, waren aber Untertanen des Tölzer Gerichts.
Andererseits gab es Gerichtsuntertanen in der Hofmark Hohenburg, die Grunduntertanen verschiedener anderer Herren waren, z.B. des Klosters Tegernsee, des Pauliner Chorherrenstifts in Freising , des Clarissenklosters St. Jakob am Anger in München oder des Klosters Schäftlarn.


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